Handschriftliche Schulnote 6Gestern kam mein Sohn weinend nach Hause. Er hatte eine Mathe-Schulaufgabe (= großer Leistungsnachweis) geschrieben. An sich kein Grund zur Trauer, hatte er sich doch in der letzten Zeit sehr intensiv zu Hause mit den aktuellen Themen beschäftigt (manchmal mit meiner Unterstützung, oft aber auch völlig freiwillig und selbstständig). Wenn du das mal später lesen solltest, Sohn, … ich bin mächtig stolz auf dich!

Das Problem war, er hatte beim Nachbarn abgeschrieben. Daraufhin hat die Lehrerin die Schulaufgabe von ihm eingezogen und mit einer 6 benotet.

„Ganz klar selber schuld!“ werden jetzt viele (vielleicht sogar mit etwas Häme) sagen. Und ich gebe euch Recht. Entsprechend habe ich ihn auch ausgeschimpft, denn natürlich lässt man sich beim Abschreiben nicht erwischen!

Und ja, eine Strafe ist möglicherweise angebracht. Die Lehrerin könnte einfach die gerade bearbeitete Aufgabe mit 0 Punkten bewerten, ihn die Schulaufgabe aber zu Ende schreiben lassen … eventuell isoliert alleine an einem Tisch. Sie könnte ihn die Schulaufgabe komplett nachschreiben lassen. Auch ein Verweis wäre eine mögliche Strafe. Oder wie wäre es mit 1 Woche Tafelwischdienst?

Aber nein. Die „Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (Gymnasialschulordnung – GSO) vom 23. Januar 2007“ sieht folgendes in §58 vor:


§ 58 Bewertung der Leistungen

(1) Bei der Bewertung einer schriftlichen Arbeit kann die äußere Form mit berücksichtigt werden. 2 Bei schriftlichen Arbeiten sind Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit sowie Ausdrucksmängel zu kennzeichnen und können angemessen bewertet werden.

(2) Bedient sich eine Schülerin oder ein Schüler bei der Anfertigung einer zu benotenden schriftlichen oder praktischen Arbeit unerlaubter Hilfe (Unterschleif), so wird die Arbeit mit der Note 6 bewertet. Bei Versuch kann ebenso verfahren werden. Als Versuch gilt auch das Bereithalten nicht zugelassener Hilfsmittel.

(3) Nach Beginn der Leistungserhebung können gesundheitliche Gründe der Schülerin oder des Schülers, denen zufolge der Leistungsnachweis nicht gewertet werden soll, in der Regel nicht mehr anerkannt werden.

(4) Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler ohne ausreichende Entschuldigung einen angekündigten Leistungsnachweis oder wird eine Leistung verweigert, so wird die Note 6 erteilt. 2 § 87 Abs. 2 gilt entsprechend.

(5) § 78 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 die Schulleiterin oder der Schulleiter, in der Qualifikationsphase die oder der Ministerialbeauftragte Sonderregelungen treffen kann.


Meine Einstellung zu Schulnoten ist euch vermutlich hinlänglich bekannt, wenn ihr mehr als nur einen Artikel in diesem Blog gelesen habt. Aber nicht nur ich sehe das so. Verweisen möchte ich deswegen hier nur auf diesen Artikel mit einem Buchtipp.

Aber lassen wir doch mal Prof. Dr. Dr. Werner Wiater, Lehrstuhlinhaber für Schulpädagogik an der Universität Augsburg zu Wort kommen

(Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus: Experten-Interview: Warum brauchen wir überhaupt Noten?) (16.07.2019 Hinweis: der ursprüngliche Link http://www.km.bayern.de/eltern/meldung/313.html existiert nicht mehr.)

Noten orientieren über den aktuellen Leistungsstand, sie machen den Leistungsstand eines Schülers mit dem eines anderen vergleichbar. Sie motivieren, wenn ein Schüler in einem Fach seine Kompetenzen unter Beweis stellen konnte. So kommen wir nicht weiter.

Aha!

  1. Die Note 6 in Mathe fürs Abschreiben informiert über den Leistungsstand meines Sohnes
  2. DIe Note 6 in Mathe fürs Abschreiben macht den Leistungsstand mit dem anderer Schüler vergleichbar.
  3. Die Note 6 in Mathe fürs Abschreiben motiviert meinen Sohn für seine Kompetenzen in Mathe.

Herr Prof. Dr. Dr. Werner Wiater, Sie haben Recht: So kommen wir nicht weiter!

Aber schauen wir doch mal weiter, das Interview ist ja etwas länger.

Ganz wichtig ist mir auch: Noten dürfen nicht der Disziplinierung dienen. Noten müssen den Erweis dessen geben, was jemand zu einem bestimmten Zeitpunkt über einen bestimmten Sachverhalt an Kenntnissen oder Fähigkeiten erworben hat.

Ja, das ist ja hochinteressant. Was genau ist denn eine 6 fürs Abschreiben in einer Schularbeit? Nichts anderes als eine Bestrafung, eine Disziplinierung! Über die Fähigkeiten meines Sohnes im Fach Mathe sagt diese 6 rein gar nichts aus. Sie erfüllt also nicht ihren Zweck!

Mit Verlaub: was soll dann dieser Unsinn, einem Schüler für das Abschreiben bei einer Schulaufgabe die Note 6 zu geben?

Wir Eltern dürfen jetzt wieder die Scherben zu Hause beseitigen und versuchen, unser Kind zu motivieren. Lehrer sind dazu ja anscheinend nur sehr bedingt tauglich!