Ich hatte nicht damit gerechnet, dass es nun doch noch zu Problemen mit der Abrechnung eines Mobilfunkvertrages der Telekom kommen würde. Aber leider stellte sich die Telekom dermaßen stur an, dass ich einen Rechtsanwalt beauftragen musste.

Vorangegangen war dieser Sache der steinige Weg meines DSL Wechsels von Congstar zu Telekom.

Die für diesen Artikel relevanten Informationen in Stichpunkten:

  • Am 29. Oktober 2011 wurde unser bisheriger DSL-Anschluss bei Congstar abgeschaltet
  • Der bestellte DSL-Anschluss bei der Telekom sollte ab dem 10. November 2011 zur Verfügung stehen
  • Zur Überbrückung dieses Zeittraums wurde mir ein kostenloser Mobilfunkvertrag angeboten, so dass ich mich per USB-Stick mit dem Internet verbinden konnte

Wie ich schon in dem oben genannten Artikel schrieb, wurden mir aber zwei Verträge mit zwei USB-Sticks und zwei SIM-Karten zugeschickt.

Den einen Stick ließ ich links liegen, den anderen aktivierte ich für den Übergangszeitraum, kündigte den Vertrag aber sofort wieder schriftlich.

Mir kam das schon damals komisch vor. Deswegen kommentierte ich das mit „Zusätzlich erhielt ich eine zweite SIM-Karte, die ich aber nicht aktivierte. Wer wusste schon, ob ich auch deren Kosten später erstattet bekäme.“

Meine Kontoauszüge lese ich oft nur quer, was nicht besonders schlau ist. So bemerkte ich auch lange Zeit nicht, dass dort immer zwei Beträge für „Telekom“ abgebucht wurden. Der für den DSL-Anschluss war völlig in Ordnung, aber der zweite nicht.

Erst im Dezember 2012 (hüstel) fiel mir auf, dass die Telekom allen Anschein nach jeden Monat 24,95 Euro für einen Mobilfunkvertrag abbuchte, von dem ich nichts wusste. Zu dem Zeitpunkt war dieser temporäre Mobilfunkvertrag vom November 2011 überhaupt nicht mehr auf meinem Radar, das Thema war längst abgehakt.

Natürlich recherchierte ich jetzt in meinen Unterlagen, welche Bewandtnis es mit diesen ominösen 24,95 Euro hatte.

Anschließend schrieb ich der Telekom am 7. Dezember 2012 eine E-Mail, in der ich das Problem beschrieb und darum bat, die falsch abgebuchten Beträge wieder zurück zu überweisen. Außerdem bat ich vorsorglich darum, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

Als Antwort erhielt ich eine automatisch erzeugte E-Mail mit dem bekannten Kundenservice Blabla:

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

herzlichen Dank für Ihre E-Mail an die Telekom.

Wir kümmern uns gern um Ihr Anliegen! Aufgrund erhöhter Nachfrage kann die Bearbeitung aktuell etwas länger als gewohnt dauern.

Wir bitten Sie hierfür um Ihr Verständnis und etwas Geduld. Vielen Dank!

Falls Sie in der Zwischenzeit etwas stöbern möchten: Unter www.telekom.de halten wir interessante Informationen für Sie bereit und unter Hilfe & Service finden Sie auf viele Fragen direkt eine Antwort. Dort ist übrigens auch unser Kontaktformular hinterlegt. Damit können Sie bei zukünftigen Anfragen ganz einfach sicherstellen, dass Sie uns alle Angaben senden, die wir brauchen, um Ihnen zu antworten und Ihre Frage landet auch direkt beim richtigen Ansprechpartner.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Kundenservice

Noch nicht mal eine gescheite Anrede bekommt die Telekom hin.

Am 13. Dezember 2012 war es dann soweit. Die Warteschlange mit den Kundenservice-Anfragen war so weit abgearbeitet, dass ich nun eine E-Mail erhielt, in der die Kündigung des Mobilfunkvertrages zum 13. Dezember angenommen wurde. Die Telekom weigerte sich allerdings, die bereits abgebuchten Beträge wieder gutzuschreiben.

Am 14. Dezember 2012 teilte ich der Telekom in einer weiteren E-Mail mit, dass ich die Weigerung, mir die falsch abgebuchten Beträge zu erstatten, nicht akzeptieren würde. Ich verwies auf ein Schreiben der Telekom vom 31.10.2011 zum Tarif Try&Buy. Dort stand:

Sobald Sie die Karte aktivieren, kommt der Vertrag wirksam zustande.

 
und außerdem

Dann entsorgen Sie die SIM-Karte einfach und die Sache ist für Sie erledigt.

 
Genau so hatte ich gehandelt: SIM-Karte nicht aktiviert, SIM-Karte weggeworfen.

Und Thema aus dem Gehirn gelöscht.

Ein anderer Kundenservice-Mitarbeiter schrieb mir nach gerade mal 2 Stunden (diesmal waren sie schnell!) am 14. Dezember, dass sie die Kündigung ohnehin nur aus Kulanz akzeptiert hätten. Es blieb bei der Weigerung, die falsch abgebuchten Beträge zurückzuzahlen. Besonders süß war der folgende Abschluss der E-Mail:

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein schönes und frohes Weihnachtsfest. Genießen Sie die Feiertage in aller Ruhe und freuen Sie sich auf entspannte Stunden zu Hause.

 
… aber Ihr Geld behalten wir!

Von „entspannten Stunden“ konnte natürlich nicht die Rede sein. Ich wollte mein Geld zurück!

Also setzte ich eine neue E-Mail an die Telekom auf und schickte sie noch am gleichen Tag dem Kundenservice. Darin wies ich darauf hin, dass ein Vertrag, der nie zustande gekommen ist, gar nicht gekündigt werden kann. Erneut erklärte ich, dass ich die Karte nicht aktiviert hatte, so wie es in den Vertragsunterlagen des Try&Buy stand. Und ich hatte die SIM-Karte entsorgt, so wie es in den Vertragsunterlagen stand.

Ich wurde nun sauer und setzte eine Rückzahlungsfrist zum 21.12.2012 unter Androhung juristischer Maßnahmen.

Wieder erhielt ich nach knapp 2 Stunden eine Antwort, und wieder war es ein weiterer (dritter) Mitarbeiter des Kundenservice, der sich mit mir herumärgern musste. Zwei Zitate aus der im übrigen sehr kurzen E-Mail:

unsere bisherigen Antworten zu Ihrer Anfrage haben Sie noch nicht überzeugt. Wir bedauern dies.

 

Uns ist bewusst, dass wir in diesem Fall nicht zu einer gemeinsamen Lösung kommen

 
Ahja … die Telekom wollte es also ganz offensichtlich darauf ankommen lassen.

Am 20. Dezember 2012 nahm ich Kontakt zu einem Rechtsanwalt auf. Nach kurzem E-Mail Austausch, in dem der Fall besprochen und geklärt wurde, erhielt ich die Rückmeldung, dass er den Sachverhalt genauso sah wie ich.

Bereits am 26. Dezember 2012 ging ein mit mir abgestimmtes anwaltliches Schreiben an die Telekom, in dem die Telekom aufgefordert wurde, mir bis zum 15.01.2013 die Gesamtsumme von 312,13 Euro zu überweisen.

Am 4. Januar 2013 schickte die Telekom dem Rechtsanwalt einen Brief (übrigens wieder von anderen Mitarbeitern des Kundenservice), dass mir eine Summe von 307,88 Euro erstattet würde. (Die Differenz bezog sich auf den USB-Stick, auf dessen Bezahlung die Telekom nach wie vor bestand.)

Am 7. Januar 2013 erhielt ich von meinem Rechtsanwalt das Schreiben der Telekom per E-Mail weitergeleitet. Ich wurde außerdem gefragt, ob ich die 4,25 Euro für den Stick noch einklagen wollte, was rechtlich kein Problem wäre. Ich verzichtete aber darauf.

Am 15. Januar 2013 überwies mir die Telekom den Betrag von 295,56 Euro und am 08. Februar 2013 den Rest von 12,32 Euro.

Nun bin ich gespannt, ob das Thema damit erledigt ist.

Etwas ärgerlich bleibt die sture Haltung der Telekom, die die Einschaltung eines Rechtsanwaltes erzwang. Unnötiger Zeitaufwand, unnötige Kosten. Und vor allem keine Kundenorientiertheit und keine Kundenzufriedenheit.