In meinem Artikel DSL Wechsel von Congstar zu Telekom beschrieb ich unsere Probleme beim Wechsel des DSL-Anbieters im Jahr 2011.

Unter anderem sollte der Wechsel fast zwei Wochen dauern.

Seit dem 10. Mai 2012 hat der Gesetzgeber mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (=TKG) festgelegt, dass eine Unterbrechung zum Internet nicht länger als einen Kalendertag dauern darf. Nachzulesen ist das in Paragraf 46 des Telekommunikationsgesetzes.

Sollte der Internet-Anschluss länger als 1 Kalendertag ausfallen, so haben Verbraucher sogar einen Anspruch auf Schadenersatz. EIn Schaden muss aber – wie immer – nachgewiesen werden.

Stern.de hatte vor kurzem im Artikel Internet ist Lebensgrundlage über ein entsprechendes Urteil des BGH berichtet.

Ergänzend zu meinem eigenen Erfahrungsbericht bezüglich des Wechsels von Congstar zur Telekom möchte ich gerne auf einen Bericht in dem Computermagazin c´t in Ausgabe 4/2013 auf Seite 68/69 hinweisen, der in der Rubrik „Vorsicht Kunde!“ die Probleme eines Kunden beim Wechsel von einem lokalen Anbieter zu Congstar beschreibt. Auch hier klappte der Wechsel ganz und gar nicht und führte zu einem mehrwöchigen Ausfall. Wie bei uns 2011 klappte in dem beschriebenem Fall die Kündigung des Anschlusses termingerecht, die Anschaltung beim neuen Anbieter aber leider nicht.

Obwohl das TKG geändert wurde, scheint das Anbieter wie Congstar oder die Telekom nicht groß zu interessieren. Immerhin ist es gut zu wissen, dass ein Ausfall von mehr als 1 Kalendertag nicht mehr hingenommen werden muss. Bei einem Anbieterwechsel sollte man alle Vorgänge lückenlos protokollieren.

Es bleibt mir nur, Ihnen viel Spaß und viel Glück beim Kontakt zum jeweiligen Kundendienst zu wünschen!